ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- LEISTUNGSVERPFLICHTUNG
Das Unternehmen Immersauber.at e.U. verpflichtet sich, das im Vertrag angeführte Objekt einmalig oder regemäßig so wie im Vertrag angeführt nach Monat und Tag auftragsgemäß zu reinigen. Hierbei ist es dem Unternehmen auch gestattet, Leistungen an Unterbevollmächtigte zu übergeben. Für die Hausreinigung bezieht sich die Reinigungsleistung auf eine konventionelle Verwendung des Vertragsobjektes und den damit verbundenen Verschmutzungsgrad. Reinigungsarbeiten, die erbracht werden sollen, jedoch auf Grund eines darüberhinausgehenden Verschmutzungsgrades (wie etwa durch besondere Veranstaltungen, Reparaturen, Renovierungen oder Bauarbeiten, etc.) entstanden sind, stellen Sonderleistungen dar. Durch den Auftraggeber gesondert in Auftrag gegebene Reinigungsarbeiten sowie durch den Auftragnehmer zu erbringende Sonderleistungen für über das gewöhnliche Ausmaß hinausgehende Verunreinigungen werden abgesondert zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet. Bei Lampentausch außerhalb der regulären Reinigungszeit werden gesonderte Anfahrten angerechnet. Die gründliche Reinigung des Objektes bedarf einer separaten schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Es ist nicht gestattet, Leistungen zu fordern, die auswärtig des Leistungsverzeichnisses liegen oder die durch die Gewerbeordnung oder andere rechtliche Vorschriften im Gesetz (wie z.B. die der Mauerer, Tischler, Glaser, etc.) eindeutig geregelt sind. - HAFTUNG
Für die Tätigkeiten der Reinigungskräfte liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung vor, welche vom Auftraggeber dann genutzt werden kann, wenn unsere Angestellten gegenüber dem Auftraggeber durch grobe Fahrlässigkeit Schädigungen verursachen. Keine Haftung besteht für einen Schaden, der auf das Verhalten des Auftraggebers, eines Dritten, eines Zufalls, einer Abnutzung oder einer höheren Gewalt (z.B.: Schäden durch elementare Ereignisse) zurückzuführen ist. Desgleichen, liegt auch keine Haftung für einen Bruch oder einer Undichtheit vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Faktoren und Gegebenheiten, aus denen die Immersauber.at e.U. haftbar gemacht werden kann, und Beschädigungen, welche mit den Reinigungs- bzw. Auftragsarbeiten in Zusammenhang stehen (z.B. Körperverletzung von Passanten, etc.), der Immersauber.at e.U. umgehend (sofort oder spätestens an dem darauffolgenden Werktag der Beschädigung) schriftlich zu melden, und bei der Ermittlung des Sachverhaltes der Immersauber.at e.U. und deren Haftpflichtversicherung jede zumutbare Hilfe zu leisten. - ENTGELT
Die Rechnungserstellung erfolgt zum 1. des Leistungsmonats. Nicht fristgemäße Zahlungen, berechtigen den Auftraggeber zur Beendigung der Leistung, entpflichtet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner weiteren Zahlungsverpflichtung. Alle im Anbot angegebenen Preise sind exkl. 20 % MwSt. Bei Teil- oder Kleinaufträgen bis € 100,-- kalkulieren wir zudem € 40,-- Wegzeitpauschale mit ein. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder andersartigen Kostensteigerungen ist es uns gestattet, die Preise zu erhöhen. - DAUER DES VETRAGSVERHÄLTNISSES
Eine Vertragsauflösung durch den Auftraggeber sowie durch den Auftragsnehmer ist zu jeder Zeit möglich. Die Kündigung muss jedoch mittels eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Für beide Seiten gilt die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. - VETRAGSEINHALTUNG, EFFEKTEN UND SCHLÜSSEL
Reklamationen im Zusammenhang mit der Säuberung können nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn sie augenblicklich (unmittelbar oder spätestens am darauffolgendem Werktag) im Büro des Unternehmens Immersauber.at e.U. gemeldet werden. Ein Anrecht von Säuberung von Räumlichkeiten, die im Reinigungsvertrag beinhaltet, aber zur Zeit des gewohnheitsmäßigen Einsatzes verschlossen sind, besteht nicht, falls uns nicht zeitgemäß zwei Schlüssel für die Räumlichkeit zugeschickt wurden. Kommt es zu einem Verlust der Schlüssel wir nur ein Ersatz im Wert des Einzelschlüssels erstattet. - GERICHTSSTAND
Das sachlich zuständige Gericht in Wien.